Förderprogramme · Ratingen

Förderprogramme

KfW-Effizienzhaus, Heizungsförderung und BEG-Einzelmaßnahmen – die wichtigsten Fördersätze im Überblick.

Stand: 21.07.2026 (Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude). Fördersätze und -bedingungen ändern sich regelmäßig – die exakten, tagesaktuellen Konditionen finden Sie immer verbindlich unter kfw.de/beg. Diese Seite ersetzt keine individuelle Fördermittelberatung.

KfW Programme – Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Seit der BEG-Reform zum 21.07.2026 gelten neue Rahmenbedingungen für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus:

Effizienzhäuser – förderfähige Kosten (seit 21.07.2026)
Wohngebäude (WG), je Wohneinheiteinheitlich 150.000 €

Die bisherige Unterscheidung zwischen 120.000 € (Standardstufe) und 150.000 € (mit EE-/NH-Klasse) entfällt – der höhere Betrag gilt jetzt einheitlich, da eine Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH) für eine Förderung nun grundsätzlich vorausgesetzt wird. Gefördert werden ausschließlich noch folgende Stufen: EH 40 EE/NH, EH 55 EE/NH, EH 70 EE/NH, EH 85 EE/NH sowie EH Denkmal EE/NH.

Der Tilgungszuschuss ist weiterhin nach Effizienzhaus-Stufe gestaffelt, wurde aber zum 21.07.2026 pauschal um 10 Prozentpunkte gegenüber den bisherigen Sätzen reduziert. Die exakten, aktuell gültigen Prozentsätze je Stufe finden Sie in der offiziellen KfW-Infografik zum Produkt 261, da hier je nach Quelle unterschiedliche Werte kursieren.

Zusatzboni: Der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB) (für besonders unsanierte Gebäude) und der Bonus für serielle Sanierung sind gemeinsam auf maximal 20 Prozentpunkte gedeckelt. Der SerSan-Bonus wird ab voraussichtlich Ende September 2026 auch für die Stufe EH 70 EE sowie erstmals für Nichtwohngebäude nutzbar sein.

Die Baubegleitung/Fachplanung wird weiterhin mit 50 % der Kosten bezuschusst – die genauen Höchstbeträge je Gebäudetyp sollten aktuell direkt bei der KfW geprüft werden, da hierzu ebenfalls unterschiedliche Angaben kursieren.

Heizungsförderung (BEG Einzelmaßnahmen)

Für den Heizungstausch gilt seit 21.07.2026 laut offizieller KfW-Pressemitteilung:

Heizungsförderung – Wohngebäude (WG), Förderhöchstbetrag je Wohneinheit
Grundförderung30 % der förderfähigen Kosten
1. Wohneinheit28.000 €
2.–6. Wohneinheitje 15.000 €
ab 7. Wohneinheitje 8.000 €

Der Förderhöchstbetrag für die 1. Wohneinheit sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich (jeweils zum 01.02. und 01.08.) um 750 €. Zusätzliche Boni (z. B. Einkommensbonus, Geschwindigkeitsbonus) bleiben grundsätzlich möglich – bitte die aktuellen Voraussetzungen bei der KfW prüfen.

Hinweis: Ab dem 1. Quartal 2027 wird zusätzlich die Herkunft der Wärmepumpe förderrelevant – Geräte aus EU-Produktion sollen einen Wertschöpfungsbonus erhalten, während sich die Grundförderung für Geräte von außerhalb der EU reduziert. 2026 ist die Herkunft noch nicht anzugeben.

Heizungsförderung – Nichtwohngebäude (NWG)
bis 150 m² NGF30.000 €
bis 400 m² NGF200 €/m²
> 400 bis 1.000 m² NGF+ 120 €/m²
> 1.000 m² NGF+ 80 €/m²

Die NWG-Sätze konnten nicht abschließend gegen die Reform vom 21.07.2026 geprüft werden – bitte vor Antragstellung aktuell bei der KfW verifizieren.

BEG Programme

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

WG, mit iSFP30.000 € / 60.000 €
NWG500 €/m² NGF

Mögliche Fördersätze WG/NWG: 15 % (+5 % mit iSFP).

Die Baubegleitung wird gefördert mit einem zusätzlichen Zuschuss: 50 % für EFH/ZFH bis 5.000 €, für MFH 2.000 €/Wohneinheit bis maximal 20.000 €; bei NWG 50 % bzw. 5 €/m² bis maximal 20.000 €.

Diese Einzelmaßnahmen-Sätze konnten nicht abschließend gegen die Reform vom 21.07.2026 geprüft werden – bitte vor Antragstellung aktuell bei der KfW/BAFA verifizieren.

Neu seit 2026: KfW 300 für Familien

Für Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einer Einkommensgrenze von 90.000 € gibt es seit 2026 das neue Förderprogramm KfW 300 für den Neubau bzw. Ersterwerb von Wohneigentum. Details und aktuelle Konditionen finden Sie ebenfalls unter kfw.de.

Passend dazu: Energieberatung mit staatlicher Förderung und Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.