Energieberatung · Ratingen

Energieberatung mit staatlicher Förderung

Unabhängige, BAFA-zertifizierte Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude – von der Vor-Ort-Beratung bis zum Sanierungskonzept.

Energieeinsparung ist ein Thema, das alle betrifft. Vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung und der weltweiten Ressourcenknappheit gewinnt das Thema Energie für jeden Einzelnen an Bedeutung. In diesem Zusammenhang wurde von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zum 1. Mai 2008 eine neue Richtlinie über die Förderung der Energieberatung erlassen. Mit den neuen Fördermaßnahmen der BAFA ist es möglich, eine staatliche Förderung für eine unabhängige und zertifizierte Energieberatung und für das Erstellen eines Energieausweises zu bekommen. Dies war bisher ausgeschlossen. Energieausweise müssen laut gesetzlicher Regelung bei Verkauf oder Vermietung vorliegen. Hierbei gelten unterschiedliche Übergangsfristen. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss für eine sogenannte „Vor-Ort-Beratung" wurde erneut deutlich erhöht und beträgt nun 650 € für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 850 € für Wohnhäuser mit mindestens 3 Wohneinheiten.

Was wird gefördert?

Die Förderung bezieht sich auf komplette Wohngebäude, bei denen der Bauantrag vor mindestens 10 Jahren gestellt wurde. Neben Eigentümern können sich auch Mieter bzw. Pächter beraten lassen, wenn eine Erlaubnis des Eigentümers vorliegt.

Was beinhaltet die Energiesparberatung?

Bei der „Vor-Ort-Beratung" für Wohngebäude wird das Gebäude zuerst untersucht und darauf aufbauende Vorschläge für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen unterbreitet. Somit wird der Eigentümer in seiner Entscheidung für Sanierungsmaßnahmen unterstützt. Diese wird in Einzelschritten und als Gesamtkonzept (Effizienzhaus) dargestellt.

Auch ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) kann erstellt werden – dies ist aber nur in Einzelfällen sinnvoll, da der Bericht zwar übersichtlich, aber in seinem Umfang sehr stark eingeschränkt ist.

Wann ist eine Energieberatung sinnvoll?

Eine Energieberatung sollte immer beauftragt werden, wenn Veränderungen am Gebäude geplant sind. Schon der Austausch der Fußböden oder das Streichen der Fassade kann zu doppelten Kosten führen, wenn später z. B. ein Wärmedämmverbundsystem auf der Fassade aufgebracht wird. Energieberatung ist natürlich in jedem Fall bei geplanten Energiesparmaßnahmen sinnvoll, um festzustellen, welche Maßnahmen für das individuelle Gebäude bei größtmöglicher Energieeinsparung am wirtschaftlichsten sind.

Folgende Maßnahmen werden in einer Energieberatung bezüglich Wirtschaftlichkeit und Energieeinsparpotential überprüft:

Wer darf beraten?

Die Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden wird von speziell vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Energieberatern durchgeführt. Diese sind unabhängig und verfügen über entsprechende fachliche Qualifikationen – nur sie dürfen die Förderung beantragen.

Modul 2: Energieberatung DIN V 18599

Energieberatung NWG (KMU & Kommunen)

Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.

Gegenstand der Förderung:

Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan), oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).

Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.

Höhe der Förderung:

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

Fördersätze Modul 2 nach Nettogrundfläche
NettogrundflächeZuschuss maximal
unter 200 m²1.700 €
200–500 m²5.000 €
mehr als 500 m²8.000 €

Passend dazu: Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude und die Förderprogramme von KfW und BEG im Überblick.