Energieausweise · Ratingen

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – was Ihr Gebäude braucht, wann er Pflicht ist und wie lange er gilt.

Energieausweise (WG & NWG)

Wie viel Energie im eigenen Haus verbraucht wird, ist vielen Hausbesitzern nicht bekannt. Anders sieht es beim eigenen Auto aus: Die meisten Autofahrer kennen den Benzinverbrauch ihres Fahrzeuges. Hier ist zwar auch die individuelle Fahrweise für den Verbrauch mitentscheidend, aber bei der Kaufentscheidung kann gewählt werden, ob ein Auto mit hohem oder niedrigem Verbrauch gekauft wird.

Im Eigenheim gestaltet sich dies schwieriger, da zwar Strom- und Öl- bzw. Gasverbräuche bekannt sind, aber die Gesamtenergieverbräuche sich nicht auf den ersten Blick erkennen lassen. Bei Häusern hängt der Energieverbrauch sehr stark von der individuellen Nutzung ab, z. B. von der gewählten Wasser- bzw. Raumtemperatur, der Anzahl der beheizten Räume, dem Warmwasserverbrauch und dem Lüftungsverhalten.

Der Energieausweis bietet hier Aufklärung: Er beschreibt den energetischen Zustand eines Gebäudes und zeigt an einer Farbverlaufsskala den Energiebedarf des Gebäudes. Außerdem werden Modernisierungsmaßnahmen aufgezeigt, und ein aussagekräftiger Vergleich zwischen verschiedenen Gebäuden ist anhand der Farbskala möglich.

Sinn und Zweck des Energieausweises

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der tatsächliche Energiebedarf abhängig ist von klimatischen Einflüssen und dem Verhalten der Nutzer des Gebäudes.
Ein Energieausweis ist in jedem Fall 10 Jahre gültig und darf nur von entsprechend qualifizierten Personen erstellt werden (§ 21 EnEV).

Wann ist der Energieausweis Pflicht?

Seit 2002 ist der Energieausweis für alle Neubauten Pflicht. Für alle anderen Wohn- und Nichtwohngebäude gelten bei Vermietung und Verkauf für den Energieausweis Fristen, wie in der folgenden Darstellung veranschaulicht.

Was ist ein Verbrauchsausweis?

Er gibt den gemittelten und über Wetterdaten angepassten Energiebedarf (Strom, Heizöl etc.) an, den die Bewohner in den letzten 3 Jahren verbraucht haben. Das Ergebnis ist stark vom individuellen Nutzerverhalten abhängig und für eine sinnvolle energetische Bewertung des Gebäudes nicht ausreichend aussagekräftig. Zum Beispiel kann ein Verbrauchsausweis dann gut ausfallen, wenn in einem energetisch schlechten Gebäude wenig geheizt wird.
Mieter sollten daher bei Verbrauchsausweisen Vorsicht walten lassen.

Was ist ein Bedarfsausweis?

Er beinhaltet objektive Angaben zum Energiebedarf von Wohngebäuden. Hier liegen technische Untersuchungen des Gebäudes und der Heizungsanlage zugrunde. Diese Angaben sind nicht vom Nutzungsverhalten abhängig.

Grundsätzlich empfohlen ist der Bedarfsausweis.

Mögliche Förderung

Seit dem 1. Mai 2008 ist es möglich, eine staatliche Förderung für eine unabhängige und zertifizierte Energieberatung und für das Erstellen eines Energieausweises zu bekommen. Dies war bisher ausgeschlossen.
Daher ist es sinnvoll, den Bedarfsausweis im Rahmen einer von der BAFA geförderten Energieberatung ausstellen zu lassen. Dies ist meist günstiger und aussagekräftiger als der reine Bedarfsausweis.

Es gibt zwei Arten des Energieausweises:

Welchen Energieausweis benötigt Ihr Gebäude?

Entscheidungsschema: welcher Energieausweis für welches Gebäude – Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Passend dazu: Energieberatung mit staatlicher Förderung und Förderprogramme von KfW und BEG.